Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) ablösen. Es ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung beim Standesamt, ohne die bisher notwendigen teuren und langwierigen Gutachten.
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
16.3.2026
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Rechtliches